Telefon abhören schweiz

Sollte dem Gesuch nicht Folge geleistet werden, wird die Digitale Gesellschaft den weiteren Rechtsweg beschreiten. In Frage käme diesbezüglich eine Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht. Aus Sicht der Menschenrechte ist jede Speicherung von Informationen über das Privatleben einer Person durch eine öffentliche Behörde ein Eingriff in die grundrechtlich geschützte Privatsphäre Art.

Dieses Recht sichert dem Individuum Bereiche, in welchen es sich ohne staatliche Einwirkung frei entwickeln und entfalten kann. Nicht nur der Inhalt ist geschützt sondern auch alle Randdaten, wie z.

Das neue Nachrichtendienstgesetz - eine Auslegeordnung - baannernnam.com

Ein Eingriff in das Recht auf Privatsphäre ist nach Art. Eine gesetzliche Grundlage, ein öffentliches Interesse und ein verhältnismässiges Handeln. Knackpunkt ist die Verhältnismässigkeit des Eingriffs, also die Anforderung, dass die vorgesehenen Massnahmen zielführend sein müssen, bzw. Die Verhältnismässigkeit einer Überwachungsmassnahme kann nur am Einzelfall im Hinblick auf die Überwachung von bestimmten Personen in einer konkreten Situation überprüft werden.

Vor der Anordnung einer Überwachungsmassnahme ist abzuklären, ob im vorliegenden Fall nicht weniger invasive Massnahmen zum Ziel führen würden. Eine Massnahme muss immer auf den Einzelfall zugeschnitten sein, weshalb ein unabhängiges Gericht die Massnahme in jedem spezifischen Fall vorgängig prüfen muss. Das heisst aber auch: Präventives, massenhaftes Speichern und Auswerten von privater Korrespondenz oder Randdaten ist per se unverhältnismässig und deshalb unrechtmässig. Denn Massenüberwachung lässt sich auf der Ebene eines Einzelfalls grundsätzlich nicht rechtfertigen, weil sie einen Eingriff in die Privatsphäre von sehr vielen Personen darstellt.

Randdaten und eines Internetzugangs während 6 Monaten aufbewahren müssen. Gallen eine Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung eingereicht. Das Gericht anerkannte zwar einen schweren Eingriff in die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung und Privatsphäre, wies die Klage aber dennoch ab. Die Vorratsdatenspeicherung ist im EU-Raum verboten. April erklärte der Europäische Gerichtshof die entsprechende EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung als ungültig, weil sie nicht mit der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vereinbar ist.

Demnach verstösst die Vorratsdatenspeicherung gegen die Grundrechte auf Achtung des Privat- und Familienleben, auf Schutz der personenbezogenen Daten und das Prinzip der Verhältnismässigkeit. Auch Strafverfolgungsbehörden dürfen Personen überwachen, nachdem ein Strafverfahren eingeleitet worden ist. Das ist der Fall, wenn ein konkreter Verdacht besteht.

Für Verdächtige gelten dann gewisse Beschuldigtenrechte, wie etwa das rechtliche Gehör Art. Das heisst, die Beschuldigtenrechte sind gegenstandslos. Der Nachrichtendienst wird aktiv, bevor es zu einer strafbaren Handlung kommt, um diese präventiv abzuwenden. Bestimmte Handlungen, die das Gesetz erwähnt Art. Doch insgesamt reicht die Befürchtung aus, dass für die Schweiz eine Bedrohungslage vorliegen könnte.

Insbesondere ist ein Informationsaustausch zwischen diesen Behörden vorgesehen.

Wer wird überwacht? 10 Fragen und Antworten zum neuen Nachrichtendienstgesetz

Das NDG verstärkt die andernorts festgestellte gefährliche Tendenz, das Strafrecht mit Präventionsaufgaben zu vermischen. Der Nationalrat hatte sich während der Frühlingssession eingehend mit dem Nachrichtendienstgesetz NDG befasst und ist trotz eines Appells von Menschenrechtsorganisationen und IT-Experten in allen wesentlichen Punkten dem Bundesrat gefolgt.

Dies ist erstaunlich, denn noch vor sechs Jahren hatte das Parlament einen ähnlichen Entwurf an den Bundesrat zurückgewiesen. Er redete den Ratskolleginnen und —kollegen ins Gewissen und meinte, hier stehe das kostbarste Gut, die persönliche Freiheit, auf dem Spiel. Sie werde durch das NDG in unverhältnismässiger Weise tangiert. Und das - das ist der entscheidende Punkt in der Auseinandersetzung - gegenüber Bürgerinnen und Bürgern, Bewohnerinnen und Bewohnern dieses Landes, gegen die in keinerlei Weise ein Tatverdacht auf eine strafbare Handlung vorliegt. Bundesrat Ueli Maurer sprach in der Debatte ebenfalls von der Freiheit.

Um diese zu garantieren, sei es notwendig, für Sicherheit zu sorgen. Es gehe um 10 bis 12 Personen im Jahr, die von den dem NDB neu zur Verfügung gestellten Überwachungsmitteln betroffen wären, nicht um mehr. Der Kritik an der Kabelüberwachung hielt Bundesrat Maurer folgendes entgegen: Diese sei bewilligungspflichtig und könne nur dann beantragt werden, wenn einer der möglichen Teilnehmer im Ausland tätig sei und nicht in der Schweiz.

Wie mein Telefon abgehört werden kann - und wie ich mich dagegen schütze

Schliesslich wurde der Gesetzesentwurf im Nationalrat mit gegen 65 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen. Ein Entscheid, der vor wenigen Jahren noch undenkbar schien.


  • Abgehört wird eher selten!
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Vor der ersten Beratung der Gesetzesvorlage im Parlament hatten Amnesty International, die Digitale Gesellschaft sowie die Stiftung Konsumentenschutz einen gemeinsamen Offenen Brief publiziert, mit dem sie Nationalrätinnen und Nationalräte aufriefen, sich gegen die Kabelaufklärung auszusprechen: Die Kabelaufklärung ist ein Mittel, auf das ein freies und demokratisches Land verzichten muss. Juni , welcher ausserdem von einem Dutzend weiterer NGO unterstützt wird, bekräftigten dieselben Organisationen ihre Forderungen gegenüber dem Ständerat.

Der Ständerat lehnte am Die Kleine Kammer ignorierte die Kritik an der Kabelaufklärung nicht völlig und beschloss immerhin, sie der Unabhängigen Kontrollinstanz zu unterstellen. Im Anschluss forderte der Ständerat einige Nachbesserungen. Erst in der Herbstsession wurden die letzten Differenzen bereinigt und das Gesetz in der Schlussabstimmung verabschiedet. Während der Nationalrat fast sämtliche Vorschläge des Ständerats angenommen hat, betrafen die letzten Meinungsverschiedenheiten Art. Diese Befugnis wurde am Ende ausschliesslich dem Bundesrat zugesprochen. Auch wenn es bei den erwähnten Nachbesserungen darum ging, die Macht des NDB zu beschränken, so wurden doch keine überzeugenden Massnahmen getroffen, um Missbräuche im Zusammenhang mit der Massenüberwachung als solche zu verhindern.

Erstens ist die Grundsatzfrage nicht schlüssig geklärt: Es wurde nicht sorgfältig abgeklärt, ob die Ermittlungs-Kompetenzen der Bundesanwaltschaft etwa im Falle von Vorbereitungshandlungen gemäss Art. Der Bundesrat hat bei der Beratung im Parlament die wichtige Frage, warum diese Kompetenzen der Ermittlungsbehörden nicht genügen, nicht zufriedenstellend beantwortet. Zweitens verwischt das neue Gesetz die Grenzen zwischen dem Nachrichtendienst und der Strafverfolgung.

Nachrichtendienstlich erhobene Informationen sollen im Strafprozess verwendbar sein.

So wird die Tendenz, das Strafrecht für präventive Aufgaben zu missbrauchen, erheblich verstärkt. Drittens muss darauf gepocht werden, dass vor jeder Datenbeschaffungsmassnahme, welche sich auf verdächtige Einzelpersonen bezieht, die Verhältnismässigkeit des Eingriffs in die Privatsphäre in jedem Einzelfall sorgfältig geprüft werden muss. Dass das Parlament an der Massenüberwachung durch den Nachrichtendienst festgehalten hat, ist nicht nur unrechtmässig, sondern auch scheinheilig: Zuerst empört sich die schweizerische politische Öffentlichkeit unisono über die masslose Datensammelwut der NSA, dann kapituliert sie vor der Realität und installiert selber — unter völliger Missachtung des Schutzes der Privatsphäre — eine Massenüberwachung nach dem Vorbild der USA.

Diese Angriffe zu blockieren, ist aber gar nicht so einfach.

2) Wer muss damit rechnen, überwacht zu werden?

Swisscom etwa versucht, aktiv dagegen vorzugehen: Die zweite Kategorie krimineller Angriffe ist hingegen schwieriger zu identifizieren. Swisscom überwache derartige Anfragen aktiv und blockiere sie spätestens nach einigen Minuten, heisst es von Unternehmensseite. Trotz derartigen Massnahmen ist es den Softwareprogrammen offensichtlich immer wieder möglich, Antworten auf ihre Anfragen zu erhalten. Dass Geheimdienste Personen anhand ihrer Handydaten überwachen, ist schon länger bekannt.

Dass es aber kommerzielle Programme gibt, welche eine Überwachung in diesem Ausmass und in dieser Einfachheit ermöglichen, ist neu und dem technologischen Fortschritten geschuldet. Dadurch wird Überwachung auch für technologisch weniger versierte Staaten möglich. Die britische Nichtregierungsorganisation setzt sich für Datenschutz in der digitalen Welt ein und untersucht die Weitergabe von Überwachungstechnologie aus Industrieländern an Regime in aller Welt. Derartige Software erlaube einer Regierung, Behörde oder auch der Polizei, die Kommunikation eines Bürgers ohne dessen Einverständnis zu kontrollieren, und könnte leicht zu weiteren Menschenrechtsverletzungen führen, sagt Kenneth Page, politischer Beauftragter bei PI.

Sicherheitsexperten seien sich auch einig, dass Hacker, kriminelle Banden oder mit Sanktionen belegte Staaten die Tracking-Technologie nutzen könnten. Somit wird es ausländischen Regierungen einerseits ermöglicht, umfangreiche Bewegungsprofile von Personen zu erstellen. Andererseits lässt sich die Software auch mit anderen Programmen kombinieren, mit denen man die Kommunikation der besagten Person überwachen oder Zugang zu deren Kontaktdaten erlangen kann.

Auch Alarme lassen sich programmieren, die dann ausgelöst werden, wenn jemand ein zuvor festgelegtes Gebiet verlässt oder sich einer anderen überwachten Person nähert. Ähnlich wie Waffen dürften diese also nicht nach Belieben ins Ausland verkauft werden. Im eigenen Land stehe der Überwachung durch die Regierung in der Regel nichts entgegen, sagt Rosenthal.

Jeder Staat nehme für sich in Anspruch, auf seinem Territorium nach seinen Regeln Zugriff auf die Daten lokaler Telekommunikationsanbieter zu haben. Durch die internationale Vernetzung sei es aber auch möglich und kaum zu verhindern, Personen in anderen Ländern zu überwachen — auch wenn das dort meist verboten sei.

Immerhin werden laut Rosenthal in Europa neue Vorschriften diskutiert, wonach private Unternehmen Zugriffsanfragen ausländischer Staaten offenlegen müssten. Dass private Technologiefirmen in diesen Markt drängen, ist ökonomisch durchaus plausibel. Die Nachfrage nach Überwachungstechnologie ist in den vergangenen Jahren explodiert, besonders im Nachklang der Terroranschläge von New York und vom Boston-Marathon Laut den jüngsten verfügbaren Branchenschätzungen lag das Marktvolumen für Massenüberwachungs-Software, wozu auch die Handy-Tracker zählen, bei 5 Milliarden Dollar und bereits bei 13,5 Milliarden Dollar.

Das Interesse daran, andere Personen anhand ihres Handys zu lokalisieren, ist dabei nicht nur auf die Industrie beschränkt. Der entscheidende Unterschied besteht aber darin, dass in diesen Fällen die zu ortende Person ihr Einverständnis geben muss — anders als bei den besagten Überwachungs-Technologien, die den Nutzer meist unbemerkt ausspähen.

Auch setzen derartige Apps ein Smartphone voraus; die Tracking-Software hingegen kann den Standpunkt eines jeden noch so alten Geräts orten. Bibliothek Merkliste Kürzlich gelesen. Vielen Dank für Ihre Anmeldung.

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