Alternativ lassen sich die Überwachungsbilder auch auf dem Computer mit Hilfe Firefox-Browsers abrufen.
Private Videoüberwachung ist oft illegal
Die App bietet weitere nützlich Funktionen — dazu gehören: Der kann sofort über die Kamera die Situation vor Ort überprüfen und entsprechend reagieren. Alfred versetzt das Smartphone mit Hilfe der Bewegungserkennung in eine Ruhemodus, wenn keine Aktivitäten aufgezeichnet werden. Die App hilft damit den Akku der Kamera zu entlasten. Dennoch ist für den langfristigen Einsatz eine Stromversorgung über ein Netzteil zu empfehlen.
Besonders nice ist, dass man direkt mehrere Kameras einrichten kann, auf die zudem mehrere Nutzer zugreifen können. Es gibt Live-Bilder, über Motion-Sensoring könnt ihr via Benachrichtigungen bei Auffälligkeiten gewarnt werden, es lässt sich zwischen den verfügbaren Kameras eines Gerätes hin- und herschalten und vieles mehr. Einige Funktionen dieser App benötigen die Geräteadministrator-Berechtigung. Bewertungen Richtlinien für Rezensionen. Jetzt können Sie alle Videos direkt auf Ihr Anzeigegerät downloaden!
Ob die Aufnahmen entsprechend verwertbar sind, hängt jeweils vom konkreten Einzelfall ab, welcher hier mangels hinreichender Informationen nicht bewertet werden kann. Für eine umfassende rechtliche Beratung bitten wir Sie daher, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden. Zur Absicherung wurden nun mehrere Kameras im Auftrag des Sicherheitsbeauftragen installiert. Nachdem sie nun installiert sind hat sich aber dennoch herausgestellt, dass Arbeitsbereiche vor der Warenannahme und deutlich zu sehen sein müssten.
Das Personal wurde über diese Einrichtung auch nicht in Kenntnis gesetzt. Hinzu kommt, dass der Sicherheitsbeauftragte demnächst auch Datenschutzbeauftragter werden soll…er hat keinen Bildungsstand bis jetzt dazu und ist ausserdem der Cousin vom Geschäftsführer…ist das alles legal? Wie kann ich mich dagegen wehren?
Die Inbetriebnahme der Überwachung wurde ja auch entgegen der Absprachen mit dem Betriebsrat geändert…was nun? Die Videoüberwachung ist gegen die Abstimmung des Betriebsrates im Einsatz, da diese auch während der Arbeitszeit in Betrieb ist und weitere Bereiche mitgefilmt werden.
Unabhängig davon darf eine Kamera, die zum Zwecke der Sicherheit installiert wurde, nur die gefährdeten Bereiche überwachen und auch nur zu diesem Zweck eingesetzt werden. Eine nicht anlassbezogene Beobachtung und Kontrolle der Mitarbeiter mittels Videoüberwachung dürfte unzulässig sein. Darüber hinaus müssen die Mitarbeiter ausdrücklich über die Videoüberwachung und über die von ihr erfassten Bereiche informiert werden.
Sie sollten sich mit der Problematik der Videoaufnahmen an Ihren Datenschutzbeauftragten im Betrieb sofern derzeit vorhanden und den Betriebsrat wenden und Ihre Bedenken schildern. Zudem können Sie sich an diejenige Aufsichtsbehörde wenden, die für Ihr Bundesland zuständig ist siehe Artikel. Ob ein DSB gleichzeitig ein IT-Sicherheitsbeauftragter sein kann oder ein Interessenskonflikt vorliegt, ist nicht eindeutig zu beantworten.
Ferner könnte auch bedenklich sein, dass ein Verwandter als DSB eingesetzt werden soll. Die Mitarbeiter wissen, dass mehrere Videokameras aktiv sind mit der Begründung vom Chef, falls ein Überfall stattfindet oder die Kunden Geräte absichtlich zerstören. Ich muss dazu sagen, dass es sich um ein Dienstleistungsunternehmen handelt und Publikumsverkehr vorhanden ist.
Neue Funktionen
Damit die Kollegin nicht immer nachsehen muss, ob die Ablagen der Kopierer voll sind, wurden in diesem Raum zwei Kameras installiert. Die Kameras sind ständig in Betrieb, auch wenn die Kollegin nicht kopiert. Stehe ich am Kopierer, bin ich automatisch im Fokus der Kamera. Ich bin mit dieser Überwachung nicht einverstanden und fühle mich in meinem Persönlichkeitsrecht eingeschränkt. Was kann ich dagegen tun und ist das so zulässig?
Vielen Dank im Voraus. Diese Vorgehensweise erscheint mir fragwürdig, jedoch kann die Frage so pauschal nicht beantwortet werden. Eine Videoüberwachung ist grundsätzlich streng zu kontrollieren. Sie muss zweckgebunden sein und sollte so gestaltet sein, dass der Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen so gering wie möglich gehalten wird.
Da die Kamera nach Ihre Ausführung ohne technische Einschränkung, d. Verpixelung, Schwärzen bestimmter Bereiche oder klare Ausrichtung auf die Ablage, funktioniert, bedarf die Kamera einer genaueren datenschutzrechtlichen Bewertung. Auch ist zu klären, wie die Videoüberwachung stattfindet — reines Monitoring oder tatsächliche Aufzeichnung etc.. Ich rate Ihnen daher Sich an Ihren Datenschutzbeauftragten zu wenden oder den Betriebsrat zu kontaktieren. Meine chefin hat in ihrem cafe 3 kameras montiert. Eine im gaesteraum welche über dem thresen haengt und 2 aussernkameras. Ein ist unter einer makise angebracht und als passant nicht sofort erkennbar.
Anbei filmt sie den gehweg und die tuer der postbank nebenan und die autos die vor der tuer des cafes stehen. Die zweite haengt ueber der markise an der hauswand und ist auf einem parkbox gerichtet, die sowohl ihr eigenes als auch die privat autos der mitarbeiter der postbank einfaengt, als auch die fenster des mehrfachfamilienhauses. Ein solcher Einsatz der Videoüberwachung erscheint problematisch.
Die ständige Überwachung in Gasträumen verletzt sowohl das Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter als auch der Gäste. Das gilt unabhängig davon, ob eine solche Überwachung bezweckt ist oder nicht. Zudem sollte ein deutlicher Hinweis auf den Einsatz einer Videokamera erfolgen, beispielsweise durch ein gut sichtbares Piktogramm. Die Beurteilung der Zulässigkeit des Einsatzes hängt jeweils von dem konkreten Einzelfall ab.
Durchblick: Überwachungskameras mit WLAN im Test
Allerdings soll ein Interesse an der Abwehr einer lediglich abstrakten Gefahr grundsätzlich nicht ausreichen. Arbeiten Sie auch für Privatpersonen, die gegen eine Videoüberwachung rechtlich vorgehen wollen? Oder arbeiten Sie nur für Unternehmen? Es wäre sehr schade, wenn Sie Ihre Expertise nur Unternehmen feilbieten würden.
Die intersoft consulting services AG berät nur Unternehmen. Viele von unseren Beratern sind in einer eigenen Kanzlei als Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin tätig, über die sie auch Privatpersonen in Rechtsfragen rundum Datenschutz beraten. Gerne können Sie von unserer Xing-Seite https: Darf in einer Spielhalle das Videomaterial als Beweismaterial dienen , wenn es sich um einen Schadensfall Kratzer an Gehäuse an ein Spielautomaten handelt?
Hallo, wir haben seit kurzem Videokameras mit Tonaufzeichnung in unseren Linienbussen. Angeblich werden wir als Fahrer nicht von vorn gefilmt. Keine Absprache mit uns Fahrern. Solange Sie als Fahrer nicht gefilmt werden, sind sie von der Videoaufzeichnung nicht betroffen. Sie können daher keine Abwehransprüche gegen Ihren Arbeitgeber geltend machen.
Wie die Rechtslage hinsichtlich der Tonaufnahmen und der Videoaufzeichnung der Fahrgäste aussieht, müsste im Einzelfall überprüft werden. Hallo, ich arbeite in einer Juwelierfiliale und habe in meinem Arbeitsvertrag der, Videoüberwachung aus Sicherheitsgründen, zugestimmt. Jetzt habe ich davon Kenntnis erhalten, dass sich nicht nur die Sicherheitsfirma, sondern auch die Chefetage sporadisch live aufschaltet.
Ist das zulässig, wenn kein Verdachtsmoment vorliegt? Die Sicherheitsfirma schaltet sich auf, wenn von unserer Seite ein Alarm ausgelöst wird, die Chefs einfach nur so. Ich bin darüber etwas irritiert. Wie ist die Rechtslage? Das hängt zunächst von der konkreten Einwilligungserklärung in Ihrem Arbeitsvertrag ab, wobei eine vollständige und dauerhafte Videoüberwachung von Mitarbeitern unabhängig von der Einwilligung in der Regel unzulässig sein dürfte.
Ich arbeite an der Kasse meistens! Da ist es klar das gefilmt wird. Nur jetzt ist es so, das mein Chef mein Kassier-Vorgang mit anderen verglichen hat. Er hat mir Zahlen genannt wie schnell ich pro Min war usw. Ich komm mir etwas zu überwacht vor und nicht nur ich. Es ist komisch das der Chef so viel über mein Verhalten weiss. Die Kameraausrichtung sollte grundsätzlich keine Arbeitsplätze erfassen, an denen dauerhaft Mitarbeiter eingesetzt werden. Sofern ein Betriebsrat oder Datenschutzbeauftragter vorhanden ist, sollten Sie sich an diesen wenden.
Ansonsten bliebe ein Gespräch mit dem Chef, bzw. Guten Tag, ich habe da mal eine Frage. Mein Freund arbeitet an einer Tankstelle. Hier gibt es also auch Kameras, die den Kassen- bzw. Jedoch wird sich auch seine Arbeit angeschaut. Man hätte auf dem Video beobachtet, dass er nicht richtig geputzt hat, zu früh Brötchen geschmiert hat oder das ein Angehöriger ihn kurz besuchen kam als Kunde.
Auch an Tagen wo es keinen Diebstahl gab der notiert wurde. Ist die Sichtung von dem Filmmaterial überhaupt zulässig auch wenn es keinen Vorfall gab? Geschweige denn das es darauf angesprochen wird? Wenn nicht, wie kann man hiergegen vorgehen? Das dürfte schon vor dem Hintergrund der Zweckbindung der erhobenen Videodaten unzulässig sein. Jedoch bleibt es eine Frage des Einzelfalles, ob es etwa eine Betriebsvereinbarung oder Einwilligungserklärungen gibt. Eine dauerhafte Videoüberwachung am Arbeitsplatz ist dabei keinesfalls zulässig.
Helfen kann der Datenschutzbeauftragte oder die Aufsichtsbehörde. Ich musste im Auftrag des Inhabers eine Videoüberwachung 4 Kameras installieren. Ausgerichtet wurden die Kameras angeblich zum nächtlichen Einbruchsschutz zunächst auf Rolltore und Durchgänge von der Produktionshalle in die Büroräume. Aufzeichnung findet nur nach Feierabend statt. Hiermit hat er die Möglichkeit jederzeit in die Kameras live herein zu schauen und auch zu hören und kann jederzeit eine Aufnahme per Knopfdruck auszulösen.
Während meines Urlaubs hat der Inhaber die Kameras jedoch neu ausgerichtet. Nach Ihrer Schilderung sind mehrere rechtliche Probleme zu erkennen: Jede Videoüberwachung, die nicht dem vorher festgelegten Zweck dient, ist als unzulässig anzusehen. Sollten Sie keine Möglichkeit sehen, Ihren Chef zu rechtskonformen Verhalten zu bewegen, können Sie sich auch an den Landesbeauftragten für Datenschutz Ihres Bundeslandes wenden siehe oben.
Mein Bruder wohnt seit ca. Meine Schwester und ich sind ausgezahlt worden. Mein Bruder hat eine neue Lebensgefährtin, die er im nächsten Monat heiraten wird. Ich persönlich habe kein Problem weder mit meinen Eltern bzw. Geschwistern und deren Anhang. Das Leben meiner Eltern in dem Haus, in der Konstellation spitzt sich zu: Kann ich als Schwester meinen Bruder bitten die Kamera zu entfernen? Meine Eltern wohnen parterre!
OG, kein direkter Zugang, nur durch die elterliche Wohnung möglich. Grundsätzlich ohne nähere Details zu kennen gilt, dass die Person ein Unterlassungsanspruch hätte, in dessen Persönlichkeitsrecht eingegriffen wird. Soweit mir ersichtlich ist, ist Ihr Bruder der Eigentümer des Hauses und sie selbst oder andere Personen werden durch die Installation der Videokamera nicht tangiert.
Grundsätzlich darf Ihr Bruder auf seinem Grundstück Videokameras installieren. Der Einsatz von Videokameras wird jedoch dann bedenklich, wenn durch die Aufnahmen Rechte Dritter beeinträchtigt werden also z. Ihrer Eltern , weil diese mitaufgenommen werden. Wenn Ihre Eltern Zugang zu der Gerätehütte haben dürfen, sie aufgenommen werden und mit der Installation der Kamera nicht einverstanden sind, kann die Frage nur unter Würdigung aller Umstände des vorliegenden Falles und durch Vornahme einer Interessenabwägung geschützter Positionen der Beteiligten beantwortet werden.
Wenn die Videokamera so eingestellt ist, dass Ihre Eltern z. Der Empfangsbereich ist für drei Mitarbeiter zugeschnitten. Jedoch ist der Komplex noch nicht für den Publikumsverkehr geöffnet und deshalb bin ich derzeit dort alleine beschäftigt. Drei Meter hinter unserer Sitzposition an der Decke befindet sich eine Überwachungskamera, die ihre Aufnahmen für einen Monat speichert und auf alle drei Sitzpositionen volle Sicht hat. Da die Kamera jedoch nicht nur die Türen, sondern auch mich persönlich, sei es auch nur von hinten, vollständig aufzeichnet, fühle ich mich in meiner Privatsphäre stark beeinträchtigt.
Meine Fragen lauten daher wie folgt: Ist diese Aufnahme datenschutzrechtlich möglich? Diese Aufnahmen werden seit 1,5 Jahren aufgezeichnet, obwohl aufgrund von andauernden Bauarbeiten noch kein Publikumsbetrieb vorhanden ist. Ist dies überhaupt zulässig? Die von Ihnen beschriebene Sachlage erscheint sehr problematisch. Videoüberwachung muss grundsätzlich zweckgebunden sein und sollte so gestaltet sein, dass der Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen so gering wie möglich gehalten wird.
In Ihren Fall könnte schon die Zweckbindung nicht gegeben sein, da der überwachte Bereich noch gar nicht für Publikumsverkehr geöffnet ist. Darüber hinaus sollte die Kamera grundsätzlich so ausgerichtet werden, dass Sie und Ihr Arbeitsplatz nicht erfasst werden. Dies sollte technisch durchaus möglich sein. Es mir jedenfalls kein Zweck ersichtlich, der eine derart lange Speicherung der Aufnahmen rechtfertigen würde.
Ich empfehle Ihnen daher, dass Sie sich an Ihren betrieblichen Datenschutzbeauftragten, den Betriebsrat oder die für Ihr Bundesland zuständige Aufsichtsbehörde Übersicht am Ende des Blogartikels wenden. Hallo, Unseren Mitarbeiter wurde sein Schweisserhelm eines Samstag geklaut. Daraufhin möchte die Firma Kameras installieren in die Halle, wo der Diebstahl statt gefunden hat und auch in anderen Hallen. Kann die Firma das überhaupt durchziehen Kameras zu installieren wo kein Diebstahl statt gefunden hat? Und auf was für eine Dauer können a die Kameras aufzeichnen wie z. Wir haben im Betrieb keinen Betriebsrat.
Ich gehe davon aus, dass die Hallen, in denen die Videoüberwachung stattfinden soll, nur für die Mitarbeiter Ihres Betriebes zugänglich sind und nicht auch für die Allgemeinheit. Da eine Videoüberwachung am Arbeitsplatz immer auch einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen darstellt, muss der Eingriff so gering wie möglich ausfallen und sollte immer nur letztes Mittel sein. Vor diesem Hintergrund müssen für die Zulässigkeit der Videoüberwachung viele Punkte bedacht werden.
Dabei kommt es z. Auf Seiten der Arbeitnehmer muss berücksichtigt werden, wie lange die Überwachung andauert und welche Arbeitsbereiche davon umfasst werden. Ich sehe in Ihrem Fall besonders den Umfang der Überwachung kritisch. Gleiches gilt für eine komplette Überwachung des gesamten Arbeitsbereiches. Weniger eingriffsintensiv wäre beispielsweise eine partielle Überwachung bestimmter Bereiche, wie z.
In zeitlicher Hinsicht ist eine für eine unbestimmte Dauer festgelegte Überwachung unzulässig. Letztendlich ist die Frage, ob eine Videoüberwachung zulässig ist oder nicht, immer eine des Einzelfalls. Sofern es in Ihrem Betrieb einen Datenschutzbeauftragten gibt, sollte dieser unbedingt einbezogen werden, da eine Videoüberwachung der sog. Vorabkontrolle durch den Datenschutzbeauftragten unterliegt. Im Übrigen empfiehlt es sich Kontakt mit der für Sie zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde aufzunehmen. Hallo, ich arbeite bei einer Firma in der Warenverräumung.
Wir sind von einem Supermarkt mit der Warenveräumung beauftrag worden. Dort gibt es zwei Ladendetektive, die eigentlich nur für Diebstähle während der Ladenöffnungszeiten zuständig sind. Sei es dass er heimlich da ist und sich nur die Kameras bewegen, die sich sonst nicht bewegen oder das er einfach mit uns zusammen den Markt verlässt, als wenn nix gewesen wäre.
Jedes mal hat er dabei einen Laptop bei.
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- Per Smartphone das Haus überwachen – und Einbrecher in die Flucht schlagen - FOCUS Online;
Meine Vermutung ist, das dort Daten aus dem Markt gelangen die dies eigentlich nicht sollten, kann es aber nicht beweisen. Nun haben wir bereits die Marktleitung drauf angesprochen was das alles soll und wo da der begründete Verdacht ist. Hat sich aber nur herauszuwinden versucht. Also nix genaues weis man nicht. Nachdem er dann jetzt vor kurzem auch noch heimlich versucht hat aus dem Markt zu gehen als alle oben im Pausenraum waren, nur ich nicht, weil ich keine Pause machen wollte. Uns oberster Chef hat sich wohl darum gekümmert. Jetzt soll angeblich die Überwachung der Fremdfirmenmitarbeiter nicht in seinem Vertrag geregelt sein.
Welche Möglichkeiten haben wir hier genau? Was kann man gegen diese Bespitzelung tun? Denn der Betriebsrat von dem Supermarkt ist für uns ja nicht zuständig, aber aus meiner Sicht müsste er ja seine Zustimmung geben, wenn es einen begründeten Verdacht gibt, das die Kameras dazu verwendet werden dürften. Wir selber haben einen Key mit dem wir zusammen dann den Markt scharf schalten. Ich habe auch schon versucht herauszufinden wer der Datenschutzbeauftragte ist, aber weder in dem Markt noch an anderer Stelle ist dafür wohl jemand zuständig.
Und auf der Beschilderung im Markt von wegen Kameraüberwachung, ist nicht zu erkennen, wer die Überwachung genau durchführt. Für den Kunden der das liest, sieht es aus als ob ein Supermarktmitarbeiter oder der Chef selbst das macht, aber nicht ein Ladendetektiv, der dort als Selbstständiger beschäftigt ist.
Auch wenn der Betreiber des Supermarktes die Videoüberwachung durch den Ladendetektiv als sogenannten externen Dienstleister durchführen lässt, bleibt der Supermarktbetreiber in der Regel die verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung. Der Betriebsrat des Supermarktes ist also ein richtiger Ansprechpartner.
Sollte der Supermarkt darüber hinaus über einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten verfügen, wenden Sie sich bitte an diesen. Als letzte Möglichkeit bleibt Ihnen noch die Benachrichtigung der zuständigen Aufsichtsbehörde siehe Artikel. Guten Morgen, in einer Automaten Spielhalle mit Videoüberwachung in Berlin, wurde ein Mitarbeiter vom Chef beauftragt andere Mitarbeiter über wlan zu überwachen, auch von Zuhause aus. Er zeigt die gespeicherten Videos auch andere Mitarbeiter. Speichern tut er auf seinem Privat Handy. Dort sind auch Fotos und Videos von längst entlassenen Mitarbeitern einsehbar.
Ist das ein Fall für die Aufsichtsbehörde? Vielen Dank im voraus. Hallo Ramona, die Videoüberwachung ist grundsätzlich einer der schwersten Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen. Deswegen ist diese wie unser Artikel deutlich macht nur unter strengen Voraussetzungen möglich. Zu beachten ist dabei natürlich auch, dass die Aufzeichnungen nicht für eine unbegrenzte Zeit aufbewahrt werden dürfen — grundsätzlich maximal 72 Stunden. Um den Betriebsfrieden zu wahren wäre es ratsam zunächst Ihren Chef direkt darauf anzusprechen, sofern das Verhältnis gut ist.
Als letztes Mittel wäre sicherlich ein Gang zur Aufsichtsbehörde ratsam. Wir stehen im Moment kurz davor das bei uns Videokameras installiert werden. Unser Chef hat mir offen eröffnet, das es dazu dient unsere Arbeit zu überwachen.
Auch Ihr Arbeitgeber hat sich an die gesetzlichen Vorgaben zu halten. Um einen Arbeitnehmer fristlos zu kündigen, bedarf es eines Grundes. Wird die Videoüberwachung trotzdem eingeführt, melden Sie sich bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde. Ab da wird sich in der Regel die Aufsichtsbehörde um die Angelegenheit kümmern. Bei weiteren Fragen setzen sie sich bitte mit einem Rechtsanwalt Fachanwalt Arbeitsrecht in Verbindung.
Nun zu meiner Frage: Mein Chef hat im letzten Jahr 10 Kameras ohne Audio installieren lassen. Die Daten werden zentral auf einen eigenen Rechner gespeichert und mein Chef hat als einziger Zugriff auf diesen Rechner. Diese werden laut meinem Chef nicht überwacht. Allerdings unser komplettes Lager in dem wir uns natürlich bei der Arbeit auch aufhalten.
Des Weiteren haben wir ein Ladengeschäft in dem zwei weitere Kameras hängen. Der Grund für die Überwachung ist laut meinem Chef der Einbruch der letztes Jahr bei uns stattgefunden hat. Beziehungsweise wann wer auf der Arbeit erschienen ist. Sobald ich mich aber auch nur zwei Meter weg bewege bin ich direkt im Überwachungsbereich. Die Kameras zeichnen 24 Stunden am Tag auf. Zweck der Überwachung ist ja, wie der Arbeitgeber selbst angibt die Einbruchgefahr. Es würde daher evtl. Andernfalls haben Sie als betroffene Person zudem die Möglichkeit, sich an diejenige Aufsichtsbehörde zu wenden, die für ihr Bundesland zuständig ist siehe Artikel.
Hallo liebes Team, folgender Fall liegt bei mir vor und wir wissen nicht wie wir uns verhalten sollen bzw was unser recht ist!! Er hat uns gefilmt während wir uns auf dem Gelände unserer Mietswohnung befanden. Unser Vermieter hat uns heute mitgeteilt das ihm das Filmmaterial gezeigt wurde. Ich denke nicht das das alles so legal ist was unser indirekter Nachbar macht. Ich möchte das die Kamera umgestellt wird und das Filmmaterial gelöscht wird!! Die Überwachung eines Nachbargrundstücks greift grundsätzlich in die Persönlichkeitsrechte des Nachbarn ein.
In diesen Fällen dürften Ihnen daher zivilrechtliche Abwehr- und Unterlassungsansprüche zustehen. Für nähere Informationen wenden Sie sich am besten an einen spezialisierten Rechtsanwalt. Die Kamera ist inzwischen umgestellt… Gegen bereits aufgenommenes Videomaterial werde ich entsprechend vorgehen. Folgendes stand bei uns in der Firma im Sozialraum: Sollte ein weiterer Vorfall angezeigt werden, bleibt zur Klärung bzw zur Prävention keine andere Möglichkeit um die Belegschaft vor weiterer unerlaubter Selbstbedienung zu schützen.
Was sagt ihr dazu? Darf man wegen so etwas eine Kamera in einem Sozialraum anbringen. Gegen eine derartige Videoüberwachung bestehen in der Tat bedenken. Die Videoüberwachung in Sozialräumen ist grundsätzlich verboten, da der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht hier besonders intensiv ist. Ob die präventive Abschreckung geeignet ist, ist ebenfalls fraglich, da die Videoüberwachung dann ggf. Demgegenüber steht ein genereller und intensiver Eingriff in das Persönlichkeitsrecht aller Arbeitnehmer. Arbeitsbereiche werden nicht überwacht, auch ist eine Ton Aufnahme nicht erforderlich. Welche Alternativen gibt es?
Können Sie nicht einfach Spinde mit guten Schlössern installieren? Das bringt echte Sicherheit vor Diebstählen. Unter strengen Voraussetzungen ist die Installation einer Kamera gerechtfertigt, wenn diese vor Einbrüchen, Diebstählen oder Vandalismus schützen soll und eine tatsächliche Gefahrenlage nachgewiesen werden kann.
Vor dem Einsatz eines Videoüberwachungssystems sind weitere Punkte zu prüfen u. Insbesondere sollte beachtet werden, dass die Kamera nur installiert werden darf, wenn sie zur Aufklärung von Diebstählen tatsächlich etwas beitragen kann. Beim Einsatz von Videokameras ist der Betriebsrat zu beteiligen, weil ihm ein Mitbestimmungsrecht zusteht.
Benötigen wir dafür einen Zusatz zum Arbeitsvertrag, oder reicht es, wenn die Mitarbeiter darauf hingewiesen worden sind? Sie sollten zumindest u. In diesem Fall müsste als Zusatz eine Einwilligungserklärung eingeholt werden. In letzter Zeit kam es vermehrt zu Einbrüchen im Umfeld unserer Firma. Wir möchten gerne Überwachungskameras installieren. In der Produktion stehen Drucker, Plotter, sowie Server. Die Kameras die eingesetzt werden sollen übertragen keinen Ton und funktionieren als Bewegungsmelder.
Sie zeichnen also nicht permanent auf, sondern entweder zu einer bestimmten Uhrzeit oder manuell ausgelöst. Welchen Erfolg versprechen Sie sich von Überwachungskameras? Was nützen Ihnen Video von masierten Einbrechern? Wollen Sie Einbruchsvideos auf YouTube veröffentlichen oder sich präventiv wirksam gegen Einbrecher schützen? Einbruchshemmende Türen, Schlösser und Schaufenster sollten genug physischen Widerstand gegen handelsübliche Einbrecher bieten.
Herunterfahrende Metallgitter, die Türen und Fenster abschirmen, helfen ebenfalls. Dazu noch eine permanente Beleuchtung bei Dunkelheit. Selbst wenn Sie Kameras einsetzen, können Sie diese so an den Decken montieren, dass der restliche Raum nicht gefilmt wird. Oder geht es Ihnen gar nicht um Einbruchsschutz, sondern um die Suche nach einem Vorwand, um Mitarbeiter und Kunden zu überwachen?