Darf die polizei mein handy überwachen

Polizeibeamte verwanzen den Telefonhörer oder zapfen die Telefonleitung an, um einen Tatverdächtigen abzuhören.

So müssen Tatsachen gegeben sein, die bei den Ermittlern den begründeten Verdacht erwecken, dass eine schwere Straftat vorliegt. Weiterhin muss die vermutete Tat auch im konkreten Einzelfall schwer wiegen, was unter anderem anhand der möglichen Folgen der Tat oder dem Vorliegen gleich mehrerer schwerer Straftaten beurteilt wird.

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Kann beispielsweise der Aufenthaltsort des Tatverdächtigen durch einfache Observierung geklärt werden, darf nicht das Telefon eines vorgeblichen Schlupfwinkels abgehört werden. Liegen die Voraussetzungen vor, darf die gesamte Telekommunikation des Tatverdächtigen abgehört werden.

Darunter fallen neben dem klassischen Telefon auch Handys, Internetgespräche etwa über Skype, aber auch das Lesen von eMails. Ausgenommen von der Überwachung sind indes Gespräche, die dem sogenannten Kernbereich der privaten Lebensgestaltung des Tatverdächtigen zuzurechnen sind.

Abhören, Überwachen, Durchsuchen – was ist erlaubt bei Verdacht einer Straftat?

Darunter fallen etwa Unterhaltungen, die wegen ihres persönlichen Inhalts nicht für Dritte bestimmt sind, beispielsweise das eines Ehepaars über die Beziehung zueinander. Anordnen darf eine Überwachung der Telekommunikation nur ein Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft. Bei Gefahr im Verzug, wenn also zu befürchten ist, dass weiteres Abwarten den Ermittlungserfolg gefährdet, etwa wegen einer Flucht des Tatverdächtigen, kann ausnahmsweise auch die Staatsanwaltschaft selbst die Überwachung anordnen.

Strafantrag und -anzeige sind, trotz des ähnlichen Wortlauts, zwei völlig verschiedene Rechtsinstitute. Die Durchsuchung von Sachen ist ein schwerer Eingriff in die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen und deshalb nur unter hohen Voraussetzungen möglich. Diese weltweit einmalige Gerätenummer des Handys kann auch dann den Verdächtigen entlarven, wenn dieser zwar die SIM-Karte wechselt, aber das selbe Handy benutzt. Dazu muss man wissen, dass sich jedes Handy immer in die nächstgelegene Basisstation einbucht.

Damit wird dem Handy die jeweils bestmögliche Verbindung ermöglicht. Heimlich installierte Software und Apps Auf dem Mobiltelefon installierte Software kann ebenfalls der Überwachung dienen, aber auch standortbezogene Dienste ermöglichen. Moderne Mobiltelefone, die Smartphones, bieten weitreichendere Möglichkeiten der Telefonüberwachung als herkömmliche Handys. Mit der integrierten Kamera kann eine Videoüberwachung erfolgen.

Generell kann die Tatsache, dass Smartphones eher kleine Computer als pure Telefone sind, in Verbindung mit der entsprechenden Software oder App nicht nur der Einsatzsatzzentrale bei einem Notruf, sondern auch bei der Terrorismusbekämpfung und Verbrechensbekämpfung helfen.

Im ungünstigsten Fall erden die Möglichkeiten aber von Kriminellen ausgenutzt, die heimlich Software auf dem Telefon installiert haben.

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Bundestrojaner Im Juni stimmte der Bundestag einem Gesetz zu, der den Bundestrojaner zum Abhören verschlüsselter Kommunikation erlaubt. Die Behörden setzten dabei bisher unbekannte Programme ein, die vor dem Verschlüssen oder nach dem Entschlüsseln die vormals gesicherte Kommunikation auf dem Endgerät mitlesen.

Recht - gut wenn man es hat. Besser wenn man es auch weiß.

Vermutlich nutzt der Bundestrojaner dabei auch Sicherheitslücken in Betriebssystemen und Programmen aus, um überhaupt auf das Gerät aufgespielt werden zu können. Kommt sie an externer Stelle an, ist das ein besorgniserregendes Indiz. Dazu gehört, dass ein Experte die Leitungen durchmisst, das Endgerät an sich prüft und auch die Räume selbst auf Abhörmittel checkt.

Denn theoretisch ist es ja auch denkbar, dass gar nicht das Telefon angezapft ist, sondern sich eine Wanze im Raum befindet. Hört allerdings Vater Staat bei Ihnen ab, so kann eine Detektei das nicht feststellen oder messen.

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In dem Fall müssten Sie allerdings schon einiges auf dem Kerbholz haben. Sprechen Sie mit einem Experten unserer Detektei und informieren sich, wie Sie wieder sicher telefonieren können. Diese Daten geben wir nicht ohne Ihre vorherige Einwilligung an Dritte weiter. Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.

Staatstrojaner

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