Telefonüberwachung polizeirecht

Die Anforderungen, die diesbezüglich an den Tatverdacht zu richten sind müssen objektivierbar sein.

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Vermutungen sind keine Tatsachen. Festzustellen ist aber auch, dass im heutigen Wirtschaftsleben, das von juristischen Personen dominiert wird, eine Vielzahl von Straftaten begangen wird, die es erforderlich machen würde, juristische Personen genauso rechtlich als Täter oder Teilnehmer anzusehen, wie das bei natürlichen Personen seit jeher der Fall ist. Dem ist aber nicht so. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Unternehmensleiters ist nur dann gegeben, wenn er selbst handelt.

Lauschen im Vorfeld – Neue Regelungen zur „präventiven“ Telefonüberwachung

Gleiches gilt, wenn ein Unternehmensleiter Mitarbeitern Anweisungen gibt, Straftaten zu begehen, sofern die Mitarbeiter von ihm ohne eigenen strafrechtlichen Vorsatz als Werkzeug benutzt werden, zum Beispiel, weil sie ihr Handeln für erlaubt halten. Als Beteiligungsmöglichkeiten kommen in Betracht: Teilnehmer an einer Straftat kann somit nur jemand sein, der zur Tatbestandsverwirklichung beiträgt.

Ein Teilnehmer begeht dadurch Unrecht, indem er das Unrecht der Haupttat in bestimmter Weise fördert. In der Befugnis wird allein auf 95 Straftatbestände des Strafgesetzbuches und des Völkerstrafrechts verwiesen, die hier nicht im Einzelnen aufgeführt werden. Deshalb muss eingefordert werden, dass die Anlasstat mindestens. So auch der Wortlaut in BT-Drucks. Eine Höchststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe entspricht dem Begriff der schweren Straftat nicht mehr. Gesetzliche Strafmilderungen für minder schwere Fälle bleiben bei dieser Strafrahmenbetrachtung unberücksichtigt Er habe sich aber bei der Zusammenstellung des Straftatenkatalogs nicht allein an dem Strafrahmen des jeweiligen Tatbestandes, sondern auch an der Bedeutung der Überwachung der Telekommunikation für die Aufklärung derartiger Taten orientiert.

Auch ohne Wissen der Betroffenen darf die Telekommunikation überwacht und aufgezeichnet werden, wenn 3. Die Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation darf auch in der Weise erfolgen, dass mit technischen Mitteln in von dem Betroffenen genutzte informationstechnische Systeme eingegriffen wird, wenn dies notwendig ist, um die Überwachung und Aufzeichnung insbesondere in unverschlüsselter Form zu ermöglichen.

Das Wesen einer Quellen-TKÜ besteht darin, durch das Aufspielen eines technischen Hilfsmittels Trojaner im informationstechnischen System zu überwachender Personen entweder auf die unverschlüsselten Daten des Absenders vor der Verschlüsselung und Weiterleitung in öffentlichen Telekommunikationsnetzen bzw. Die Überwachung und Aufzeichnung erfolgt hier nicht bei den Kommunikationsteilnehmern selbst, sondern über Dritte, in der Regel bei den Telekommunikationsunternehmen.

Telefonüberwachung im Polizeirecht

Dieser Satz ist schwer verständlich und deshalb erörterungsbedürftig, denn auf folgende Fragen gilt es, plausible Antworten zu finden. Welche gespeicherten Inhalte und Umstände der Kommunikation sind gemeint? Darunter können nur Kommunikationsinhalte und Kommunikationsumstände verstanden werden, die nach erfolgter Anordnung einer Quellen-TKÜ auf dem zu überwachenden Endgerät gespeichert, aber noch nicht an einen Empfänger unter Nutzung eines öffentlichen Telekommunikationsnetzes versandt wurden.

Nicht erhoben werden dürfen folglich ältere Kommunikationsdaten, die bereits vor der Anordnung der Quellen-TKÜ auf dem jeweiligen Endgerät gespeichert wurden. Welche Kommunikationsinhalte können verschlüsselt werden? Protokollverschlüsselung Verschlüsselung von Internetverbindungen.

Darüber hinausgehend muss solch eine Software auch dazu in der Lage sein, den Pfad von Kommunikationsdaten, die nicht unmittelbar vor ihrem Versand in öffentlichen Telekommunikationsnetzen verschlüsselt wurden, bis zu der Stelle im jeweiligen informationstechnischen System zurückverfolgen zu können, wo sich das unverschlüsselte Dokument befindet, das dann als verschlüsseltes Dokument zum Beispiel eine E-Mail angehängt wird.

Ist diese unverschlüsselte Quelle gefunden, dann kann dieser unverschlüsselte Datensatz überwacht und aufgezeichnet werden. Das wird dadurch möglich, indem dieses Dokument durch die installierte Software ins öffentliche TK-Netz ausgeleitet wird, um dann vom jeweiligen TK-Anbieter bzw. Hier wird die Rechtsauffassung vertreten, dass es aus Rechtsgründen keinen Unterschied machen kann, ob in einem öffentlichen Telekommunikationsnetz verschlüsselte oder unverschlüsselte Kommunikationsdaten überwacht und aufgezeichnet werden.

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Hier wird davon ausgegangen, dass die Staatsanwaltschaft bei der Beantragung einer richterlichen Anordnung zur Überwachung der Telekommunikation um eine Anordnung ersucht, die von vornherein allen Eventualitäten gerecht wird. Alles was rechtlich möglich ist sollte durch eine richterliche Anordnung abgedeckt werden. Beschuldigter ist nur der Tatverdächtige, gegen den das Verfahren als Beschuldigten betrieben wird BGH 10, 8, 12; 34, , Die Beschuldigteneigenschaft setzt einen Willensakt der zuständigen Strafverfolgungsbehörde voraus, gegen den Tatverdächtigen das Strafverfahren betreiben zu wollen, denn der Tatverdacht für sich allein begründet weder die Beschuldigteneigenschaft, noch zwingt er ohne Weiteres zur Einleitung von Ermittlungen.

Dieser Tatverdacht muss von einiger Bedeutung sein. Nur wenn Ermittlungen aufgrund einer Strafanzeige geführt werden, muss der Verdächtige immer als Beschuldigter behandelt werden.

Es ist davon auszugehen, dass ein hinreichend begründeter Tatverdacht ausreicht, dringend braucht dieser Tatverdacht nicht zu sein. Die aus polizeilicher Sicht wichtigen Regelungen sind im folgenden Überblick lediglich aufgelistet. Kreis der Verpflichteten, Grundsätze. Das eingesetzte Mittel ist nach dem Stand der Technik gegen unbefugte Nutzung zu schützen. Kopierte Daten sind nach dem Stand der Technik gegen Veränderung, unbefugte Löschung und unbefugte Kenntnisnahme zu schützen.

In den Fällen des Absatzes 1 Satz 3 muss die Software so entwickelt werden, dass nur solche Inhalte und Umstände der Kommunikation erhoben werden, die auch auf während der Übertragung im öffentlichen Rechnernetz hätte überwacht und aufgezeichnet werden können Nummer 1 Buchstabe b. Um die funktionale Äquivalenz zur herkömmlichen Telekommunikationsüberwachung auch in zeitlicher Hinsicht zu gewährleisten, dürfen nur zukünftige Kommunikations-inhalte erhoben werden, d.

Die für die Ausleitung von mit Messenger-Diensten übertragenen Nachrichten einzusetzende Software muss daher anhand der zu den einzelnen Textnachrichten hinterlegten Meta-Daten, die etwa die Absende-, Empfangs- und Lesezeitpunkte enthalten, unterscheiden können, damit Nachrichten erst ab dem Zeitpunkt der Anordnung überwacht und aufgezeichnet werden können.

Soweit eine den Anforderungen des Absatzes 5 Satz 1 Nummer 1 genügende Software, die eine entsprechende Trennung der laufenden Kommunikation von den übrigen Systeminhalten bzw.

Das Ziel der Quellen-TKÜ ist die Erfassung von Kommunikation, bevor diese verschlüsselt wird oder nachdem diese entschlüsselt wurde, da Kommunikation in verschlüsselter Form für eine Auswertung nicht zugänglich ist. Die Programme werden daher auf getrennten informationstechnischen Systemen eingesetzt.


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Auch der Quellcode und die Details des Erstellungsvorgangs Kompilation etc. Die Möglichkeit zur Prüfung des Quellcodes durch die für die beauftragende Stelle jeweilige datenschutzrechtlich zuständige Stelle ist zu gewährleisten. Es ist sicherzustellen, dass die Software nicht durch unbefugte Dritte angesprochen oder zweckentfremdet genutzt werden kann. Ebenso wird gewährleistet, dass sich die Software nicht an einem anderen als dem von der jeweiligen berechtigten Stelle eingesetzten Aufzeichnungs- und Steuerungssystem zurückmeldet.

Anforderungen an die Überwachungssoftware. Beschränkung auf den laufenden Kommunikationsvorgang. Die Erhebung der Kommunikationsdaten durch das Überwachungsprogramm wird durch technische Vorkehrungen auf Inhalte und Umstände aus einem laufenden, d. Ein laufender Kommunikationsvorgang umfasst beispielhaft: Sende- und Empfangsaktivitäten des Kommunikationsprogramms oder.

Datenverkehr auf den vom Kommunikationsprogramm genutzten Ports. Das Überwachungsprogramm überprüft z. Nur unvermeidbare Änderungen am Zielsystem. Die Sicherheit und Stabilität des Zielsystems darf durch das Aufbringen, den Betrieb und die Löschung der Überwachungssoftware nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt werden.

Dazu ist sicherzustellen, dass an dem informationstechnischen System nur Veränderungen vorgenommen werden, die für die Erhebung und Ausleitung der Kommunikation unerlässlich sind. Löschung des Überwachungsprogramms vom Zielsystem. Der Vorgang ist so zu gestalten, dass eine Deinstallation spätestens nach Ablauf des Anordnungszeitraums, soweit technisch möglich, automatisch erfolgt.

Es erfolgt insbesondere eine umfassende Protokollierung: Bei Gefahr im Verzug kann die Anordnung für die Dauer von drei Tagen auch durch die Staatsanwaltschaft getroffen werden. Die technische Umsetzung ähnelt dabei derjenigen des Bundestrojaners , allerdings wird — laut Mitteilung der Bundesregierung — nur die Kommunikation überwacht und keine weiteren Daten erhoben. Inwieweit diese Quellen-TKÜ durch die Gesetze zur Telekommunikationsüberwachung rechtlich legitimiert ist oder einen unzulässigen Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen darstellt, ist umstritten.

Das untersuchte Programm ermöglichte nebenher ein Nachladen von beliebigen Programmen aus dem Internet, das Erstellen von Bildschirmfotos und enthielt ein Modul welches einen Mitschnitt der Tastaturanschläge ermöglicht. Des Weiteren können durch den Trojaner auch einfache Daten, wie z. Bilder, auf den Computer aufgespielt werden, also auch etwaige gefälschte Beweise oder sonstiges kompromittierendes Material. Neben den verfassungsrechtlich bedenklichen Zusatzfunktionen kritisierte der CCC die Sicherheitsfunktionen des Trojaners.

Verschlüsselt wurde lediglich der Upload der zu exfiltrierenden Daten, wobei in allen Fällen derselbe Schlüssel verwendet wurde. Die Steuerung des Trojaners erfolgte unverschlüsselt und ohne Authentifizierung, so dass eine Sicherheitslücke auf den Computern der Betroffenen geöffnet wurde. April nahm beim Bundeskriminalamt ein Aufbaustab seine Arbeit auf, der sich zum Ziel gesetzt hat, die zersplitterte Telekommunikationsüberwachungs-Landschaft der 38 Sicherheitsbehörden und den ca.

Diese neue Organisationsstruktur ermöglicht den Wissensträgern der Bundesbehörden künftig räumlich und organisatorisch eng zusammenzuarbeiten. An der Realisierung und dem Einsatz der Telekommunikationsüberwachung wird vielfach Kritik geübt. Unzweifelhaft ist Telekommunikationsüberwachung ein Eingriff in Grundrechte. Ein solcher Eingriff ist nur zur Strafverfolgung schwerster Delikte oder zur Verhinderung von beispielsweise terroristischen Anschlägen zulässig. Möglicher Missbrauch muss verhindert werden, kommt jedoch sowohl in Diktaturen als auch in demokratischen Ländern vor.

Staatliche Telekommunikationsüberwachung wurde in den er ein Mittel der staatlichen Strafverfolgung. So konnte damals Roy Olmstead aufgrund einer Telefonüberwachung überführt und verurteilt werden. Es genügt vielmehr die polizeiliche Prognose, dass eine Person irgendwann einmal irgendeine Straftat begehen könnte. Damit erhält die Polizei auch im Bereich der Telekommunikationsüberwachung eine weitreichende Definitionsmacht.

Die Bedeutung derart weitreichender Befugnisse liegt weniger darin, strafverfahrensrelevante Erkenntnisse zutage zu fördern. Dies gilt insbesondere für die Erhebung von Verbindungsdaten.


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  4. Telekommunikationsüberwachung.
  5. Telekommunikationsüberwachung – Wikipedia.
  6. Die Auswertung von Verbindungsdaten — also die Antwort auf die Frage, wer wen wann von welchem Anschluss anrief oder anmailte oder sonst zu kontaktieren versuchte — könne der Polizei aber ein Bild des Umfeldes und der Bewegungen der Betroffenen vermitteln und lege so das Fundament zur Vorsorge für die Abwehr von Gefahren. Der rechtsstaatliche Preis solcher Polizeiarbeit ist hoch: Die Einbeziehung von Unverdächtigen und Nichtstörern wird zum gesetzlichen Normalfall.

    Der Anfangsverdacht stellt keine Begrenzung geheimpolizeilicher Ausforschungen mehr dar. Er besitzt im rechtsstaatlichen Strafverfahrensrecht aber eine wichtige Begrenzungs- und Steuerungsfunktion: Polizeirechtlich gesehen verlieren Nichtstörer ihren spezifischen Schutz. Noch eklatanter offenbart sich die legalisierte Grenzenlosigkeit der neuen Befugnisse bei den sog. Selbst gänzlich Unbeteiligte, etwa Freunde und engere Bekannte, werden zum polizeilichen Ausforschungsobjekt.

    Denn bei den neuen Befugnissen geht es nicht nur darum, durch das Abhören von Telefonen verirrte Bergwanderer zu retten oder Geiseln aus den Händen von Verbrechern zu befreien.

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